Dienstag, 24. Juni 2008

25.6.: Nanotech inside? Die Technologie des 21. Jahrhunderts ohne Antagonismus?

Nanotech inside? Die Technologie des 21. Jahrhunderts ohne Antagonismus?

Die Nanotechnologie kommt und (fast) niemand hat es gemerkt. In diesem Beitragwollen wir uns der Nanotechnologie kritisch nähern: Was ist eigentlich die Nanotechnologie? Bietet sie emanzipatorisches Potential bzw. Lösungen für die ökologische-, die Klima- und die Ressourcenkrise? Welche (neuen) Gefahren gehen von ihr aus? Welche Interessen sind bei der Nanotechnologie im Spiel? Und wieso gibt es (bislang) so wenig Widerstand, obwohl die Nanotechnologie die Träume und Horrorvisionen der Gentechnik bei weitem in den Schatten stellt? Zu hören sind die Referate von Niels Boeing und Joscha Wullweber, die sie am BUKO31 gehalten haben.

Dienstag, 17. Juni 2008

18.6.: Repression gegen TierrechtsaktivistInnen in Graz

Repression gegen TierrechtsaktivistInnen in Graz

Mehr Infos hier!

Seit 21. Mai 2008 sitzen nun zehn TierrechtsaktivistInnen in U-Haft, verteilt auf drei Bundesländer (Wien, Niederösterreich, Burgenland). Die U-Haftgründe der Verdunkelungsgefahr sowie Tatbegehungsgefahr sind nach wie vor aufrecht. Da die Verdunkelungsgefahr allerdings nur zwei Monate lang Grund für die Verhängung der U-Haft sein kann, fällt diese allerspätestens am 21. Juli 2008 weg. Mit dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr – im übrigen damit begründet, dass die Betroffenen seit Jahren in der Tierrechtsszene aktiv sind und zu ihrer Überzeugung stehen – ist eine Verlängerung auf bis zu ein Jahr möglich.
Derzeit warten wir auf die Ergebnisse der U-Haftbeschwerden, die von den AnwältInnen vor einigen Wochen eingeleitet wurden. Das bedeutet, dass eine dem zuständigen Landesgericht Wiener Neustadt übergeordnete Instanz, nämlich das Oberlandesgericht Wien nach Prüfung der Aktenlage über die Rechtmäßigkeit der Verhängung der U-Haft entscheidet. Eine neuerliche Anhörung der Beschuldigten und ihrer Verteidigung ist dabei nicht vorgesehen, die U-Haftbeschwerde ist nämlich ein rein schriftliches Verfahren. Sollte das Oberlandesgericht zum Schluss kommen, dass die Verhängung der U-Haft ungerechtfertigterweise erfolgte, so sind die zehn Betroffenen unverzüglich zu enthaften. Wenn hingegen die U-Haftbeschwerde negativ entschieden wird, müssen wir leider davon ausgehen, dass bei der nächsten Haftverhandlung, die allerspätestens bis 7.7. zu erfolgen hat, die U-Haft um ein weiteres Monat verlängert wird.
Wir dürfen auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien gespannt sein. Nach derzeitigem Wissensstand bezüglich der Akten ist die Beweislage nach wie vor mehr als dürftig. Einige der anfangs noch massiv in den Medien kolportieren angeblichen Brandstiftungen der kriminellen Organisation finden lediglich als ein weiterer unaufgeklärter „Anschlag“ ohne Verknüpfung mit den Betroffenen Erwähnung in den Akten. Die anfänglich angegebene Schadenshöhe ist medial von 800.000€ auf 300.000€ geschrumpft und wir müssen annehmen, dass diese “Überschlagsrechnung” der Staatsanwaltschaft noch kleiner werden wird, da im Akt keine Hinweise auf die genaue Zusammensetzung dieser Summe zu finden sind. Andere – der kriminellen Organisation zugerechneten Delikte – wie z.B. eine gefährlichen Drohung über die Verbreitung vergifteter Zahnpasta – sind gänzlich verschwunden. Letzteres Beispiel verdeutlicht einmal mehr die Willkür, mit der hier wahllos zusammengewürfelte und unaufgeklärte Delikte einer konstruierten kriminellen Organisation untergejubelt werden. Die anderen angeführten Delikte sind allesamt strafrechtliche Lappalien, wie z.B. der Einwurf einer Fensterscheibe oder das Sprayen von Graffitis, die in die bezirksgerichtliche Zuständigkeit fallen würden und dort vermutlich diversionell d.h. außergerichtlich und somit ohne Bestrafung erledigt worden wären.
Nach wie vor gibt es keine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft, wie genau die besagte kriminelle Organisation aufgebaut sein soll, damit eine Strafbarkeit nach § 278a StGB gegeben und die U-Haft auch tatsächlich gerechtfertigt wäre. Der Verdacht, dass hier auf gut Glück ermittelt wurde, die Auswertung nach wie vor nichts Konkretes hervorgebracht hat und den Betroffenen ihr wahrgenommenes Recht auf Aussageverweigerung als „nicht kooperationsbereit“ vorgeworfen wird, weil sie sich z.B. nach wie vor weigern ihre Pass- und Codewörter für verschlüsselte Festplatten rauszurücken, ist nur die Spitze des Eisbergs. Fundamentale und verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte werden ausgehöhlt und politische AktivistInnen zu VerbrecherInnen stilisiert. Langjähriger legaler Aktivismus wie z.B. Kampagnenarbeit, Teilnahme an Kundgebungen, Demos, das Verfassen von Flugblättern oder der öffentliche Auftritt bei einer Podiumsdiskussion wird nun als Indiz für angebliche strafrechtlich relevante Delikte zurechtgebogen. Die Tatsache, dass Betroffene Firmenbuchs-, Grundbuchs- oder Melderegisterauszüge von Tierhaltungsbetrieben, Konzernleitungen, Vorstandsmitglieder oder PressesprecherInnen zuhause rumliegen hatten, wird nun quasi als verhärteter Verdachtsmoment gegen sie ausgelegt. Übersehen wird dabei, dass jede NGO im Zuge einer Kampagnentätigkeit gänzlich legale „Nachforschungen“ über Personen des öffentlichen Lebens oder Firmen anstellt, um erst mal ausfindig zu machen, wo und in welcher Form Protest sinnvoll und effektiv ist. Auch die vorgeworfene „Abschirmung gegen Strafverfolgungsmaßnahmen“ kann jedEr treffen: logischerweise verwenden wir PGP-Verschlüsselung, Wertkartenhandys und schalten diese auf Treffen ab bzw. lassen sie ganz zu Hause liegen – wer will schon Peilsender mit sich rumtragen. Das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt übrigens gegen Wirtschaftsspionage genau das, was wohl unter die “Abschirmung gegen Strafverfolgungsmaßnahmen” aus Sicht der StaatsschützerInnen fällt - siehe zB: http://www.bsi.bund.de/literat/faltbl/F25abhoeren.htm Ferner hat das deutsche Innenministerium die open-source-Alternative zu pgp, gnupg jahrelang finanziert und die Weiterentwicklung gefördert.

Wir müssen nach wie vor davon ausgehen, dass massiv – und unabhängig von Tierrechtsaktivismus und den betroffenen Menschen samt Politgruppen und Umfeld - bespitzelt und überwacht wird, großflächig vom Lauschangriff und dem neuen Sicherheitspolizeigesetz Gebrauch gemacht wird (Telefon-, Handyabhörung, Ortung, Bewegungsprofile, Auswertung öffentlicher und privater Überwachungskameras, Providerabfragen, Emailscanning…) und auch Teile der Solistrukturen rund um die Betroffenen beobachtet werden. So findet sich im Akt neben den Erklärungen und Texten der Rechtshilfe auch Ausdrucke von no-racism.org und at.indymedia.org
Wir rechnen weiters damit, dass bald Vorladungen zur Polizei und/oder Staatsanwaltschaft ins Haus flattern werden, da die Exekutive – da sie nun mal von den Leuten in U-Haft keine Auskünfte erhält – sich anderweitig Informationen zur Untermauerung ihrer Phantasien zur kriminellen Organisation erhofft. Meldet euch in diesem Fall bei der Rechtshilfe!
Aussageverweigerung ist nicht nur ein fundamentales Grundrecht, sondern ein politisches Mittel zum Schutz unserer Strukturen und Arbeit – informiert euch darüber und macht davon Gebrauch!

Genau wie der § 129 a und b in Deutschland wird § 278a hier dazu verwendet, um politisch aktive Menschen zu kriminalisieren, auf breiter Ebene gegen sie zu ermitteln, zu bespitzeln und einzuschüchtern. Wir lassen uns aber nicht einschüchtern, im Gegenteil: die vielen Soliaktionen auf der ganzen Welt sind Teil des solidarischen Protest mit den 10 Leuten im Knast und den weiteren Betroffenen der Hausdurchsuchungen.

Alle raus aus dem Häfn und zwar sofort!
Aussageverweigerung ist eine Waffe!
Wir sind alle § 278a!

Dienstag, 10. Juni 2008

11.6.: Entwicklungspolitik als Herrschaftstechnik

ProtagonistInnen der Entwicklungshilfe sehen sich gern in einer Samariter-Identität. In diesem Seminar soll herausgearbeitet werden, dass bereits der Begriff der "Entwicklung" eine tragende Säule zur Legitimation der Herrschaft des Nordens über den Süden bildet. Anhand der deutschen Entwicklungspolitik soll konkretisiert werden wie diese "Hilfe" Herschaftsverhältnisse etabliert und verfestigt. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für einen politischen Internationalismus?

Zu hören ist das Referat von Aram Ziai, das er am BUKO31 gehalten hat.